AWI-Fortbildung
Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder
Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI)
Informationsflyer
aktuelle Termine
Berufsbegleitender Lehrgang:
Nächster Beginn:
12. Oktober 2012 (Kurs 25)
Blockunterricht:
1. Woche: 27. Februar – 10. März 2012
2. Woche: 10. September – 22. September 2012
3. Woche: 25. Februar - 9. März 2013
4. Woche: 9. September - 21. September 2013
(Kurs 24)
Ziel
Das Berufsbild des/der Immobilienfachwirts (IHK) und Immobilienwirts (AWI) ist auf Personen ausgerichtet, die bereits theoretische und/oder praktische Erfahrungen in wohnungswirtschaftlichen bzw. immobilienwirtschaftlichen Bereichen haben.
Auf der Basis einer kaufmännsichen, technischen oder sozialen Grundausbildung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft werden im Rahmen der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder Immobilienwirt/in (AWI) bestehende Kenntnisse vertieft, da an das Management und die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steigende Anforderungen gestellt werden.
Aufbauend auf der bewährten Fortbildung zum/zur Fachwirt/in in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wurde durch eine seit dem 01.10.1999 gültige Verordnung des Bundesbildungsministeriums und auf der Grundlage des Rahmenstoffplans DIHT
(April 1999) eine neue Fortbildungskonzeption für eine/n geprüfte/n Immobilienfachwirt/in (IHK) entwickelt. Sie ist vor allem darauf ausgerichtet, auf der Basis solider kaufmännischer und immobilienwirtschaftlicher Fakten eine Fortbildung zum Generalisten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft durchzuführen.
Nach abgeschlossener Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder Immobilienwirt/in (AWI) sollen die Teilnehmer in der Lage sein, auf der Grundlage ihrer wirtschaftswissenschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse Führungsaufgaben in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu übernehmen.
Immobilienwirt/in (AWI) versus geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)
Die Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) ist eine in sich abgeschlossene Fortbildung. Mit einem Umfang von 520 Unterrichtseinheiten entspricht sie rein quantitativ der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK).
Beide Fortbildungen haben gleiche Bildungsziele hinsichtlich der grundsätzlichen Inhalte und Prüfungsstruktur. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch in der Gewichtung der einzelnen Lehrinhalte. Im Rahmen der Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) werden beispielsweise wichtige Aspekte bestimmter Unternehmensformen, etwa der Wohnungsgenossenschaften oder der kommunalen Wohnungsgesellschaften, Themen des Maklersektors, Themen des Miet- und Wohnraumrechts sowie der Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung wesentlich stärker betont als in der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK).
Während die Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) vor einem Prüfungsausschuss der AWI Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Baden-Württemberg GmbH abgelegt wird, findet die Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) vor einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen in Nürtingen statt.
Die Prüfungsaufgaben der Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) werden nach dem allgemeinen pädagogischen Grundsatz "wer lehrt, der prüft" individuell vom Prüfungsausschuss der AWI erstellt. Die schriftliche Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) wird vor einem zentralen Prüfungsausschuss, einer Einrichtung des Deutschen Industrie- und Handelstages in Berlin, zentral erstellt und ist für ganz Deutschland einheitlich. Die mündliche Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) findet vor dem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen in Nürtingen statt.
Für die Teilnehmer der Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) bestehen nach erfolgreichem Absolvieren der gesamten Fortbildung folgende Möglichkeiten:
Die Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung zum/zur Immobilienfachwirt/in (IHK).
Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI)
Informationsflyer
aktuelle Termine
Berufsbegleitender Lehrgang:
Nächster Beginn:
12. Oktober 2012 (Kurs 25)
Blockunterricht:
1. Woche: 27. Februar – 10. März 2012
2. Woche: 10. September – 22. September 2012
3. Woche: 25. Februar - 9. März 2013
4. Woche: 9. September - 21. September 2013
(Kurs 24)
Ziel
Das Berufsbild des/der Immobilienfachwirts (IHK) und Immobilienwirts (AWI) ist auf Personen ausgerichtet, die bereits theoretische und/oder praktische Erfahrungen in wohnungswirtschaftlichen bzw. immobilienwirtschaftlichen Bereichen haben.
Auf der Basis einer kaufmännsichen, technischen oder sozialen Grundausbildung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft werden im Rahmen der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder Immobilienwirt/in (AWI) bestehende Kenntnisse vertieft, da an das Management und die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft steigende Anforderungen gestellt werden.
Aufbauend auf der bewährten Fortbildung zum/zur Fachwirt/in in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wurde durch eine seit dem 01.10.1999 gültige Verordnung des Bundesbildungsministeriums und auf der Grundlage des Rahmenstoffplans DIHT
(April 1999) eine neue Fortbildungskonzeption für eine/n geprüfte/n Immobilienfachwirt/in (IHK) entwickelt. Sie ist vor allem darauf ausgerichtet, auf der Basis solider kaufmännischer und immobilienwirtschaftlicher Fakten eine Fortbildung zum Generalisten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft durchzuführen.
Nach abgeschlossener Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder Immobilienwirt/in (AWI) sollen die Teilnehmer in der Lage sein, auf der Grundlage ihrer wirtschaftswissenschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse Führungsaufgaben in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu übernehmen.
Immobilienwirt/in (AWI) versus geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)
Die Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) ist eine in sich abgeschlossene Fortbildung. Mit einem Umfang von 520 Unterrichtseinheiten entspricht sie rein quantitativ der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK).
Beide Fortbildungen haben gleiche Bildungsziele hinsichtlich der grundsätzlichen Inhalte und Prüfungsstruktur. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch in der Gewichtung der einzelnen Lehrinhalte. Im Rahmen der Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) werden beispielsweise wichtige Aspekte bestimmter Unternehmensformen, etwa der Wohnungsgenossenschaften oder der kommunalen Wohnungsgesellschaften, Themen des Maklersektors, Themen des Miet- und Wohnraumrechts sowie der Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung wesentlich stärker betont als in der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK).
Während die Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) vor einem Prüfungsausschuss der AWI Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Baden-Württemberg GmbH abgelegt wird, findet die Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) vor einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen in Nürtingen statt.
Die Prüfungsaufgaben der Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) werden nach dem allgemeinen pädagogischen Grundsatz "wer lehrt, der prüft" individuell vom Prüfungsausschuss der AWI erstellt. Die schriftliche Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) wird vor einem zentralen Prüfungsausschuss, einer Einrichtung des Deutschen Industrie- und Handelstages in Berlin, zentral erstellt und ist für ganz Deutschland einheitlich. Die mündliche Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) findet vor dem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen in Nürtingen statt.
Für die Teilnehmer der Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) bestehen nach erfolgreichem Absolvieren der gesamten Fortbildung folgende Möglichkeiten:
- Teilnahme an der Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) vor dem Prüfungsausschuss der AWI mit sechs schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Prüfung. Der erfolgreiche Abschluss beinhaltet ein Zeugnis und eine vom Präsidenten des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. unterschriebene Urkunde der AWI sowie die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Immobilienwirt/in (AWI)".
- Die Teilnahme an der Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) ohne das vorherige Absolvieren der Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI). Der erfolgreiche Abschluss beinhaltet ein Zeugnis und ein Zertifikat der IHK und die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)". Sowohl das Zeugnis als auch das Zertifikat werden in diesem Fall direkt von der IHK ausgehändigt.
- Die Teilnahme sowohl an der Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) als auch an der Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK). Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) beinhaltet ein Zeugnis und eine vom Präsidenten des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. unterschriebene Urkunde der AWI und die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "Immobilienwirt/in (AWI)". Die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) beinhaltet ein Zeugnis und ein Zertifikat der IHK und die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung "geprüfte/r Immobilienfachwirt/in (IHK)". Sowohl das Zeugnis als auch das Zertifikat werden direkt von der IHK ausgehändigt.
Die Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) ist nicht Voraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung zum/zur Immobilienfachwirt/in (IHK).
Zielgruppe
Die Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder Immobilienwirt/in (AWI) ist auf Mitarbeiter von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Maklerunternehmen, Bauträgergesellschaften sowie Banken und Versicherungen ausgerichtet, deren Haupttätigkeit im Bereich der Immobilie liegt. Aber auch Mitarbeiter aus dem Groß- und Außenhandel und der Industrie werden verstärkt vor die Aufgabe gestellt, immobilienwirtschaftliche Probleme, etwa Standortfragen oder Renaturierungsfragen in der Industrie zu lösen.
Das Fortbildungskonzept ist stark auf das mittlere Management in den genannten Unternehmen ausgerichtet.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK)
Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen des § 2 der Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) vom 25. Januar 2008 .
Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Geschäftsstelle Nürtingen.
Informationen zu den IHK-Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie hier.
Die Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und/oder Immobilienwirt/in (AWI) ist auf Mitarbeiter von Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Maklerunternehmen, Bauträgergesellschaften sowie Banken und Versicherungen ausgerichtet, deren Haupttätigkeit im Bereich der Immobilie liegt. Aber auch Mitarbeiter aus dem Groß- und Außenhandel und der Industrie werden verstärkt vor die Aufgabe gestellt, immobilienwirtschaftliche Probleme, etwa Standortfragen oder Renaturierungsfragen in der Industrie zu lösen.
Das Fortbildungskonzept ist stark auf das mittlere Management in den genannten Unternehmen ausgerichtet.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK)
Es gelten die Zulassungsvoraussetzungen des § 2 der Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) vom 25. Januar 2008 .
Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Geschäftsstelle Nürtingen.
Informationen zu den IHK-Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie hier.
Die Industrie- und Handelskammer der Region Stuttgart hat bei ihrer Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen in der Geschäftsstelle Nürtingen einen Prüfungsausschuss zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) eingerichtet. Die Aufgaben zur Schriftlichen Prüfung werden auf der Grundlage des DIHT Rahmenstoffplans von einem zentralen Prüfungsausschuss einheitlich für ganz Deutschland gestellt. Die Mündliche Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der IHK, Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen in Nürtingen abgelegt. Dem Prüfungsausschuss gehören mehrere Mitglieder an, die auch als Dozenten der AWI bei der Fortbildung zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) tätig sind.
Weitere Informationen können Sie dem Rahmenstoffplan und der IHK-Prüfungsordnung entnehmen.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI)
Teilnehmer, welche ausschließlich die Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) abzulegen beabsichtigen, werden aufgrund folgender Voraussetzungen zur Fortbildung zugelassen:
Über die Zulassung im Einzelnen entscheidet die Studienleitung der AWI und ggf. der Prüfungsausschuss.
Wird von einem Teilnehmer der Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) ausschließlich die Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) angestrebt, oder besteht das Ziel darin, beide Prüfungen abzulegen, so gelten die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen des § 2 der Verordnung über die Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) vom 23.12.1998.
Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Geschäftsstelle Nürtingen.
Weitere Informationen können Sie dem Rahmenstoffplan entnehmen, welchen Sie hier abrufen können.
Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier.
Weitere Informationen können Sie dem Rahmenstoffplan und der IHK-Prüfungsordnung entnehmen.
Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI)
Teilnehmer, welche ausschließlich die Prüfung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) abzulegen beabsichtigen, werden aufgrund folgender Voraussetzungen zur Fortbildung zugelassen:
- Absolventen eines Hochschulstudiums, sofern sie einer immobilienwirtschaftlichen Berufstätigkeit nachgehen oder
- Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die in der Immobilienwirtschaft mindestens ein Jahr tätig waren oder sind oder
- Personen, die durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise den Nachweis erbringen, dass sie in der Lage sind, eine entsprechende Fortbildung erfolgreich abzulegen.
Über die Zulassung im Einzelnen entscheidet die Studienleitung der AWI und ggf. der Prüfungsausschuss.
Wird von einem Teilnehmer der Fortbildung zum/zur Immobilienwirt/in (AWI) ausschließlich die Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) angestrebt, oder besteht das Ziel darin, beide Prüfungen abzulegen, so gelten die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen des § 2 der Verordnung über die Prüfung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) vom 23.12.1998.
Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die IHK Region Stuttgart, Bezirkskammer Esslingen-Nürtingen, Geschäftsstelle Nürtingen.
Weitere Informationen können Sie dem Rahmenstoffplan entnehmen, welchen Sie hier abrufen können.
Informationen zur Prüfung erhalten Sie hier.
Dauer und Ort
Wir bieten den Lehrgang wahlweise als berufsbegleitenden Lehrgang oder im Blockunterricht an.
Berufsbegleitender Lehrgang
Die Fortbildung erstreckt sich auf insgesamt 520 Unterrichtseinheiten (UE) und umfasst einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren. Pro Wochenende werden 10 Unterrichtseinheiten abgehalten, davon jeweils
Freitag Nachmittag 4 Unterrichtseinheiten:
17.30 Uhr bis 20.45 Uhr und
Samstag Vormittag 6 Unterrichtseinheiten:
8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Während der Schulferien in Baden-Württemberg findet kein Unterricht statt.
Die Lehrveranstaltungen finden in Stuttgart statt. Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann die Fortbildung jedoch auch an anderen Standorten im Gebiet des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. angeboten werden.
Blockunterricht:
Die Fortbildung umfasst einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren. In diesem Zeitraum werden
4 x 2 Wochen Blockunterricht abgehandelt.
Voraussichtliche Blockwochen:
1. Woche: 27. Februar – 10. März 2012
2. Woche: 10. September – 22. September 2012
3. Woche: 25. Februar - 9. März 2013
4. Woche: 9. September - 21. September 2013
Die Fortbildung findet in den Räumen des GENO Hauses in Stuttgart statt.
Wir bieten den Lehrgang wahlweise als berufsbegleitenden Lehrgang oder im Blockunterricht an.
Berufsbegleitender Lehrgang
Die Fortbildung erstreckt sich auf insgesamt 520 Unterrichtseinheiten (UE) und umfasst einen Zeitraum von rund anderthalb Jahren. Pro Wochenende werden 10 Unterrichtseinheiten abgehalten, davon jeweils
Freitag Nachmittag 4 Unterrichtseinheiten:
17.30 Uhr bis 20.45 Uhr und
Samstag Vormittag 6 Unterrichtseinheiten:
8.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Während der Schulferien in Baden-Württemberg findet kein Unterricht statt.
Die Lehrveranstaltungen finden in Stuttgart statt. Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann die Fortbildung jedoch auch an anderen Standorten im Gebiet des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. angeboten werden.
Blockunterricht:
Die Fortbildung umfasst einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren. In diesem Zeitraum werden
4 x 2 Wochen Blockunterricht abgehandelt.
Voraussichtliche Blockwochen:
1. Woche: 27. Februar – 10. März 2012
2. Woche: 10. September – 22. September 2012
3. Woche: 25. Februar - 9. März 2013
4. Woche: 9. September - 21. September 2013
Die Fortbildung findet in den Räumen des GENO Hauses in Stuttgart statt.
Dozenten
Zum Dozententeam der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und Immobilienwirt/in (AWI) gehören Professoren der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Weiterhin sind Führungskräfte aus der Immobilienwirtschaft als Dozenten der Fortbildung tätig, so dass unmittelbar Praxiswissen in die Lehrveranstaltungen eingebracht werden kann. Der Erfolg der Fortbildung wird vor allem durch diese ideale Kombination von Theorie und Praxis gewährleistet.
Zum Dozententeam der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) und Immobilienwirt/in (AWI) gehören Professoren der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Weiterhin sind Führungskräfte aus der Immobilienwirtschaft als Dozenten der Fortbildung tätig, so dass unmittelbar Praxiswissen in die Lehrveranstaltungen eingebracht werden kann. Der Erfolg der Fortbildung wird vor allem durch diese ideale Kombination von Theorie und Praxis gewährleistet.
Kosten inklusive Lehrgangsunterlagen (Skripte)
Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen des vbw und des VdW Bayern: 3.380,– Euro (entspricht 4 Semester à 845,- Euro)
Nichtmitglieder: 3.580,– Euro (entspricht 4 Semester à 895,- Euro)
IHK-Prüfungsgebühr (Angabe ohne Gewähr): 500,– Euro
AWI-Prüfungsgebühr: 250,– Euro
Teilnehmer aus Mitgliedsunternehmen des vbw und des VdW Bayern: 3.380,– Euro (entspricht 4 Semester à 845,- Euro)
Nichtmitglieder: 3.580,– Euro (entspricht 4 Semester à 895,- Euro)
IHK-Prüfungsgebühr (Angabe ohne Gewähr): 500,– Euro
AWI-Prüfungsgebühr: 250,– Euro
Fördermöglichkeiten
Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Als nach DIN EN ISO 9001 und AZWV zertifiziertes Unternehmen erhalten Sie die Antragsunterlagen bei Beginn der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) von uns ausgehändigt.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen, Förderungshöhe und Dauer erhalten Sie hier oder bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt.
Das AFBG verfolgt das Ziel, die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen. Als nach DIN EN ISO 9001 und AZWV zertifiziertes Unternehmen erhalten Sie die Antragsunterlagen bei Beginn der Fortbildung zum/zur geprüften Immobilienfachwirt/in (IHK) von uns ausgehändigt.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen, Förderungshöhe und Dauer erhalten Sie hier oder bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Landratsamt.
Kontakt
AWI Akademie der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft GmbH
Herdweg 52
70174 Stuttgart
Tel.: (0711) 16345-601
Fax: (0711) 16345-699
E-Mail:
AWI Akademie der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft GmbH
Herdweg 52
70174 Stuttgart
Tel.: (0711) 16345-601
Fax: (0711) 16345-699
E-Mail:
